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FSN 2008/10 - 08. Juli 2008




CAMO, CAMO+, unbekannte Kürzel?






Im Specht
Ist Axels Segelflugzeug, ein Scheibe Specht, jetzt ein Oldtimer oder nicht?
Foto: J. Kobold

 

CAMO und CAMO+ sollten für Halter von Flugzeugen keine unbekannten Kürzel mehr sein, denn spätestens ab dem 28. September 2008 sind im letzten Schritt endgültig auch unsere Flugzeuge bis 2 Tonnen, Segelflugzeuge und Motorsegler nach den einheitlichen europäischen Instandhaltungsvorschriften lufttüchtig zu halten. Doch eine kleine Ausnahme gibt es noch, das betrifft Oldtimer oder Eigenbauten. Ob ein Flugzeug in die Kategorie nach Annex II fällt, kann über die Homepages von LBA (Blue Book) oder der EASA nachgelesen werden. Axel Mitzscherlich, der Leiter des Luftfahrttechnischen Betriebs des Luftsportverband Bayern (LVB) hatte am 5. Juli technische Leiter und technisches Personal aus den benachbarten Luftsportvereinen zu einer Vorstellung der neuen Vorschriften nach Oberschleißheim in das Clubheim des Ikarus LSC geladen.

Zunächst referierte er zusammen mit Peter Ulrich, Oberpfaffenhofen, über den aktuellen Zustand und stellte abschließend fest "wer bisher seine Arbeiten nach den bestehenden Vorschriften ordnungsgemäß erledigt hat, für den wird sich in Zukunft im Grossen und Ganzen kaum etwas ändern" .

CAMO = Continuing Airworthiness Management Organisation; managt die Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs (Lfz) aufgrund vorhandener und eingehender Daten des Herstellers und der Luftfahrtbehörden, wie LTA, AD, TM u. a. und pflegt im Gegenzug die Daten des Halters des Lfz über Betriebszeiten, Durchführung von Wartungen oder Nachprüfungen ein und gibt dem Halter Hinweise auf anstehende Aktionen. Das Lfz wird dabei in einer sog. überwachten Umgebung betrieben. Ist der CAMO ein Instandhaltungsbetrieb angegliedert, so kann dieser, wie bisher, die notwendigen Arbeiten erledigen. Die bisherige jährliche JNP wird dabei durch eine physikalische Prüfung im Abstand von max. 3 Jahren ersetzt, in Abhängigkeit von Nutzung oder Aktenlage des Lfz.

Bevorzugt ein Halter eines Lfz die nicht überwachte Umgebung, so hat er die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in eigener Verantwortung, prinzipiell wie bisher, zu erledigen. Allerdings bleibt es wie bisher beim jährlichen Rythmus der physikalischen Prüfung, die von Prüfern, sog. freigabeberechtigtem Personal durchgeführt wird. Spätestens jetzt kommt die CAMO+ ins Spiel, die dann dem LBA die Empfehlung zur Erteilung eines ARC (Airworthiness Review Certificate) für das Lfz ausspricht.

Vorsicht bei den Fristen: Das Ablaufdatum des ARC ist jetzt taggenau, nicht mehr wie bisher auf einen Monat bezogen. Die physikalische Nachprüfung kann dafür aber in einem Zeitraum von 90 Tagen vor Ablauf des ARC erfolgen.

Vom LBA wird dann das Form 15 a, quasi der bisherige Nachprüfschein, ausgestellt. Die CAMO+ ist also die Prüforganisation, die im Falle einer überwachten Umgebung die Nachprüfscheine (Form 15) ausstellt und verlängert und im Falle einer nicht überwachten Umgebung die Ausstellung der Form 15 beim LBA beantragt.

Ein einzelner Halter wird sein Lfz sinnvollerweise, sofern er eigenverantwortlich die Lufttüchtigkeit gewährleisten kann, in einer nicht überwachten Umgebung betreiben. Im Gegensatz dazu dürften Vereine mit vielen verschiedenen Typen oder grössere Haltergemeinschaften besser in überwachter Umgebung aufgehoben sein. Alles auch eine Frage der Kosten, die dabei entstehen, wie hoch sie zukünftig in der einen oder andere Umgebung sein werden, bleibt heute noch ein Fragezeichen.

Mitzscherlich wies wiederholt auf den Umstand hin, daß die Basis aller Aktivitäten ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm sein muß, das aber hoffentlich mittlerweile alle Lfz-Halter beantragt haben sollten. Am Grundsatz dieser Regularien wird sich nichts mehr ändern, auch Mitzscherlichs Vorstoß, die Bestimmungen für die Flugzeuge im Luftsport einfacher zu gestalten oder gar in nationaler Obhut zu belassen, schlugen leider fehl, wobei zumindest praktikable Lösungen, z.B. was die erlaubten Arbeiten durch Piloten/Halter betrifft, auf gutem Weg sind. Sehr wahrscheinlich werden in den zu erwartenden Berichtigungen auch Erleichterungen für Lfz unter 1000 kg MTOM, ebenso für TMG und hoffentlich auch ein Türöffner für eine zukünftige europäische LSA-Klasse enthalten sein.

Josef Kobold

 
  

Letzte Änderung: 08. Juli 2008
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