FSN 2008/04 - 09. Mai 2008
Betriebsbestimmung Segelflug
Der wachsende Verkehr des Flughafen München sowie die Betriebsabwicklung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen erfordern Änderungen der bisherigen Betriebsbestimmung Segelflug. Mit Wirkung ab 8. Mai 2008 gilt b.a.w. die neue Betriebsbestimmung Segelflug für den Segelfugbetrieb auf den Sonderlandeplätzen Dachau (EDMD) und Oberschleißheim (EDNX). Darüber hinaus gilt diese Betriebsbestimmung ausschließlich für die auf diesen Flugplätzen beheimateten Luftfahrzeugführer oder für von diesen Flugplätzen aus startende Gastflugzeugführer, die in diese Betriebsbestimmung entsprechend eingewiesen sein müssen!
Darstellung der Segelfugsektoren bei Piste 08 München. Die einzelnen Sektoren sind wie folgt bezeichnet: DELTA, München-West, München-Nord, München Ost. Maximal mögliche Ausdehnung nach Aktivierung GND - 5500 ft MSL.

Darstellung der Segelflugsektoren bei Piste 26 München. Die einzelnen Sektoren sind wie folgt bezeichnet: DELTA, Dachau-West, Dachau-Nord, Schleißheim-Nord, Dachau-Süd, Schleißheim-Süd. Maximal mögliche Ausdehnung nach Aktivierung Nordsektoren GND - 5500 ft MSL, andere GND bis 6500 ft MSL.

Darstellung des Segelflugsektor DELTA. Maximale Ausdehnung ohne Aktivierung GND - 3000 ft MSL, nach Aktivierung GND - 35000 ft MSL.

Details und Informationen zu den maximalen Flughöhen, zur Aktivierung und/oder Deaktivierung der Segelflugsektoren sowie der ACRO-Box Oberschleißheim sind bei den Flugbetriebsleitern, Ausbildungsleitern sowie Flugleitern auf den Sonderlandeplätzen Dachau und Oberschleißheim einsehbar.
Josef Kobold
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