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FSN 2007/25 - 07. Dezember 2007




Das grüne Netz - Natura 2000






Flächen Natura 2000
Luftbildübersicht mit den Grenzen des Natura-2000-Gebietes
Quelle: Reg. v. Oberbayern, SG 51 Naturschutz

 

Unter diesem Begriff soll in den europäischen Mitgliedsstaaten die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere grenzüberschreitend aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie. Um diese ausgewiesenen Flächen in einem guten Erhaltungszustand erhalten zu können, ist ein Managementplan zu erstellen, der es in Zusammenarbeit mit allen Eigentümern, Nutzern, Behörden, Verbänden und Kommunen ermöglicht, diese Flächen in ihrem Zustand auf einer einheitlichen Grundlage für die Zukunft zu erhalten.

Die Regierung von Oberbayern hatte am 20. November 2007 in den Filmsaal der Flugwerft Schleißheim, Deutsches Museum, zur Auftaktveranstaltung geladen. Zum Netz Natura 2000 gehören die Heideflächen und Lohwälder nördlich von München mit den Teilflächen Fröttmaninger Heide, Panzerwiese, Korbiniani- und Hartlholz sowie der Flugplatz in Oberschleißheim. Neben Fachreferenten waren zur Eröffnung auch alle beteiligten Kommunen hochkarätig vertreten. Für Oberschleißheim sprach Frau Bürgermeister Ziegler, München wurde durch Bürgermeister Hep Monatzeder und Garching durch Bürgermeister Manfred Solbrig vertreten. Moderiert wurde diese Veranstaltung durch RD Elmar Wenisch, Sachgebiet 51 Naturschutz, Regierung von Oberbayern.

Wenisch erläuterte einleitend einige Grundsätze zur Managementplanung und versuchte gleichzeitig, das Thema ins rechte Licht zu rücken. Auch wenn es sich bei Natura 2000 um eine europäische Maßnahme handelt, sollte nicht vergessen werden, daß die Initiative dazu von Deutschland ausging, mit Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung und dem damals zuständigen Umweltminister Gauweiler. Das bestehende Landesrecht bleibt letztlich weiterhin maßgeblich, insofern ist die EU als Prügelknabe die falsche Adresse. Im wesentlichen ändert sich für die Eigentümer oder Nutzer kaum etwas, nur das Verschlechterungs-verbot sei in den ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten verbindlich.

 
von Nord nach Süd
Blick von der Flugwerft nach Süden über den Flugplatz
Foto: J. Kobold

 

Nach den Vorträgen der Fachreferenten folgte im voll besetzten Filmsaal der Flugwerft eine rege Diskussion. Zwei von den zahlreichen Diskussionsbeiträgen seien hier vermerkt. Frau Hoyler, die Landwirtin in Hochmutting in direkter Nachbarschaft zum Flugplatz, würde sich den militärischen Betrieb in Oberschleißheim zurückwünschen, da der aktuelle Freizeitdruck durch Sportler, Hundehalter, aber auch veränderte Lebensräume der Tierwelt (Problem Raben/Krähen, die zusehends die Bestände der heimischen Kleintiere und Vögel dezimieren oder vertreiben) negative Auswirkungen auf ihre landwirtschaftliche Betätigung (Schafhaltung) habe. Vertreter des Heideflächenvereins beklagen eine ähnliche Situation insbesondere auf der Panzerwiese. Hier gebe es bislang zu wenig Akzeptanz durch die Bürger. Letztlich ist auch hier der wachsende Freizeitdruck durch immer mehr Bewohner in der unmittelbaren Nachbarschaft (z.B. Siedlung Nordheide) eine der Ursachen für Probleme.

Was bedeutet das heute für den Oberschleißheimer Flugplatz? Im Sinne von Natura 2000 bleibt alles so, wie es heute ist. Nur das Verschlechterungsverbot ist auch für uns ein Thema, aber kein wirkliches Problem. Bereits 2001 veröffentlichte der DSB (Deutscher Sportbund) eine Broschüre für Sportvereine mit dem Titel Natura 2000 und Sport. Hier wird zum Verschlechterungsverbot unter anderem wie folgt ausgeführt:

- alle Aktivitäten in dem Gebiet durchgeführt werden können, die dem Schutzziel nicht entgegen stehen,

- bestehende Nutzungen fortgeführt werden können, wenn dadurch das Erhaltungsziel gewährleistet bleibt,

- die jetzigen Nutzungen unbedingt aufrecht erhalten werden sollen, ......., die für die entstandene biologische Vielfalt mit verantwortlich waren.

Kurz gesagt bedeutet das Verschlechterungsverbot die Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung. Alles in allem keine schlechten Karten für den Flugplatz und den Flugbetrieb, zumal bisherige Nutzungsauflagen in der Genehmigung des Sonderlandeplatzes weiterhin unverändert gültig bleiben und den Erhaltungszielen von Natura 2000 entsprechen.

Der Flugplatz Schleißheim e.V. bleibt in der Sache am Ball und wird die zukünftige Entwicklung aktiv begleiten.

 
Josef Kobold  
  

Letzte Änderung: 12. Dezember 2007
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